Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Giambanco Bausysteme GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Giambanco Bausysteme GmbH (UID: CHE-492.091.774) mit Sitz in Full-Reuenthal (nachfolgend GB) und dem Vertragspartner von GB (nachfolgend Kunde). Sie sind integrierender Bestandteil der Offerte von GB. Im Fall eines Auftrags werden sie vollumfänglich Vertragsbestandteil.
Diese AGB gehen allen gegebenenfalls bestehenden Geschäftsbedingungen des Kunden vor und gelten jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung. Vorbehalten bleiben abweichende allgemeine oder besondere Geschäfts- oder Garantiebedingungen von GB, die das Vertragsverhältnis mit dem Kunden gegebenenfalls besonders regeln und sofern sie von GB für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden explizit für anwendbar erklärt wurden. In diesem Fall gelten die vorliegenden AGB lediglich ergänzend im Fall einer Lücke. Andere individuelle Vereinbarungen zwischen GB und dem Kunden, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, sind ebenfalls möglich und bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftlichkeit. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftlichkeitserfordernisses.
2. Offerte und Vertragsschluss
GB ist während der in der Offerte genannten Frist an ihre Offerte gebunden. Fehlt eine solche Frist, ist das Angebot während 20 Kalendertagen nach Datum der Offerte gültig. Die offerierte Leistung fällt automatisch dahin, wenn nachträglich durch den Kunden Angaben, Masse oder Pläne abgeändert werden.
Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung die vorliegenden AGB, und dass er die Offerte von GB auf Vollständigkeit und Inhalt (insbesondere bzgl. Menge, Masse, Beschaffenheit, Farbe, Beschichtung, Material etc.) geprüft hat und keine Unklarheiten über den Leistungsumfang und die weiteren Angebotsbedingungen bestehen.
Nach Eingang der schriftlichen Auftragserteilung des Kunden bei GB erhält dieser eine Auftragsbestätigung mit dem wesentlichen Vertragsinhalt.
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von GB ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Kunden als definitiv anerkannt, sofern dieser nicht binnen einem Kalendertag nach deren Empfang schriftlich gegen eine falsche Wiedergabe des Inhalts einspricht.
Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen Leistungen hinausgehen sowie Zusatzkosten insb. im Zusammenhang mit der Lieferung gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert verrechnet.
Die in den jeweils gültigen Informationsmaterialien (wie Preislisten, Werbeprospekte, Broschüren, Produktspezifikationen, Datenblätter etc.) oder elektronischen Informationsmedien von GB enthaltenen Informationen und Daten sind nur von informativem Charakter und begründen keine rechtliche Verbindlichkeit.
3. Leistungs- und Lieferumfang
GB erbringt die gemäss Angebot offerierten Leistungen. In der Auftragsbestätigung nicht aufgeführte Waren und/oder Dienstleistungen werden gesondert abgerechnet.
Das Angebot wird anhand der ihr vom Kunden zugestellten Pläne/Daten/Angaben/Spezifikationen ausgearbeitet. GB übernimmt für deren Richtigkeit und allfällige Bewilligungsfähigkeit keinerlei Haftung und Verantwortung. Im Weiteren trägt GB auch keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht betreffend die ihr vom Kunden vorgelegten Pläne/Daten/Angaben/ Spezifikationen.
In Bezug auf die Beschaffenheit der von GB gelieferten Waren ist GB berechtigt, sich hinsichtlich Mass- und Verformungstoleranzen auf die massgebenden SIA- resp. SN ENNormen (insbesondere Richtlinien EPAQ / EN 14509) zu berufen. Dies gilt insbesondere bzgl. Masse, Farbe, Gewicht und Verformungen, die durch den Herstellungsprozess entstehen können. Analoges gilt auch für allfällige Zusatz- und Nachlieferungen / Nachbesserungen.
4. Liefertermine
Die vertraglichen Liefertermine sind für beide Parteien verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware zum Zwecke des Versandes verladen ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefertermine können nur nach vorgängiger gemeinsamer Absprache verschoben werden. Der Kunde ist verpflichtet, Terminänderungen sofort nach Bekanntwerden an GB zu melden.
Die Lieferfrist gilt als verlängert, wenn GB Zusatzangaben oder Genehmigungen vom Kunden nicht rechtzeitig erhalten oder wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereiches von GB liegen (Force Majeur wie Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Rohstoff- und Energiemangel, Aus- und Einfuhrverbote, Maschinenausfälle, Krieg etc.).
Kommt es zu einem Lieferverzug, den GB zu verantworten hat, so hat der Kunde (in Abweichung zu Art. 190 OR) GB zunächst eine schriftliche Mahnung unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist zukommen zu lassen, wenn ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Wird innert der angesetzten Nachfrist geliefert, besteht kein Anspruch auf Verzugsentschädigung. Erst nachdem auch diese Nachfrist unbenutzt verstrichen ist, hat der Kunde ab der dritten Woche der Verspätung Anspruch auf eine Verzugsentschädigung, sofern GB die Verspätung verschuldet hat und dem Kunden durch diese Verspätung nachweislich ein Schaden entstanden ist. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung maximal 0.5%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat der Kunde GB schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, die GB zu vertreten hat, nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern.
Wegen Verspätung der Lieferung hat der Kunde keine weiteren Rechte und Ansprüche ausser den in dieser ausdrücklich genannten.
Mehrkosten aufgrund nicht abgesprochener kurzfristiger Terminänderungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine allfällige Zwischenlagerung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ein allfälliger Versicherungsschutz obliegt ebenfalls dem Kunden.
Subsidiär zu den vorliegenden Bestimmungen gelten die INCOTERMS in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
5. Lieferung / Versand
Die Lieferung erfolgt ab Werk an den vom Kunden schriftlich bestätigten Versandort. Der Kunde hat für den fachgerechten Ablad besorgt zu sein.
Ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung des Kunden, ist GB bei der Wahl des Spediteurs / Frachtführers frei. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur / Frachtführer, gehen Nutzen und Gefahr, auch bei Lieferung franko Bestimmungsort, auf den Kunden über.
Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtführer und den Lieferanten zu richten. Über den Schaden ist durch die Transportanstalt/den Frachtführer/den Überbringer ein beidseitig unterzeichnetes Schadensprotokoll zu erstellen.
Die Versicherung gegen Transportschäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden.
6. Preise, Kosten und Retouren
Bei den in den Offerten aufgeführten Preisen handelt es sich um Richtpreise, die Änderungen unterliegen können. Offertpreise von GB haben eine Gültigkeit von 20 Kalendertagen, sofern in der Offerten keine andere Frist genannt ist.
Sämtliche Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuern, Verpackungs-, Transport- und allfällige Versicherungskosten, sofern nicht explizit etwas anders schriftlich mitgeteilt wird. Allfälliges Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
Kann die Herstellung / der Versand der Waren aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht innert 60 Kalendertagen seit der Auftragsbestätigung in Auftrag gegeben werden, ist GB berechtigt, dem Kunden zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Eine Preisanpassung der Herstellungs- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Auslieferung bleibt vorbehalten.
Kundenspezifisch hergestellte Waren und/oder zu viel bestellte Waren werden nicht zurückgenommen.
7. Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer hat das Recht vor der Auftragsausführung eine Vorauszahlung im Umfang von 50% bis 100% des voraussichtlichen Auftragswerts zu verlangen. Generell gilt für sämtliche an GB zu leistende Zahlungen eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen. Die Zahlung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn diese am letzten Tag der Zahlungsfrist vorbehaltslos auf dem Konto von GB gutgeschrieben wurde. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zulasten des Kunden.
Der Kunde verzichtet darauf, Ansprüche aus Vertragsverhältnissen mit GB mit seiner Zahlungsschuld zu verrechnen (Art. 126 OR).
Bei Zahlungsverzug behält sich GB die sofortige Einstellung von ausstehenden Leistungen vor. Sie ist ausserdem berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% sowie Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie sonstiger gesetzlicher Rechte wegen Verzuges bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle noch offenen Forderungen aus einem Vertragsverhältnis mit GB unmittelbar fällig. Bestehen gegen den Kunden mehrere fällige Forderungen, so wird die Zahlung an alle fälligen Forderungen verhältnismässig angerechnet. Im Weiteren wird auf die gesetzlichen Bestimmungen, Art. 87 OR, verwiesen.
8. Prüfung der Ware und weitere Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Annahme u.a. hinsichtlich Menge sowie Beschaffenheit (insbesondere Masse und Masstoleranzen) zu prüfen. Allfällige Mängel sind GB innert 7 Kalendertagen seit deren Entdeckung schriftlich und unter Angabe der Gründe und einer entsprechenden Bebilderung zu melden. Kommt der Kunde seiner Prüfpflicht nicht nach, so wird eine nachträglich erhobene Mängelrüge als verspätet zurückgewiesen.
Ist die Lieferung bei der Abnahme nicht vertragsgemäss (vgl. nachfolgend Ziffer 9), so hat der Kunde GB im angemessenen Rahmen die Gelegenheit zu geben, nach seiner Wahl die Mängel innert nützlicher Frist zu beheben (Nacherfüllung) oder einen Ersatz zu liefern (Ersatzlieferung).
Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher sowie allgemein in der Praxis bekannten Vorschriften und Bewilligungen bezüglich Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung sowie Entsorgung der Ware verantwortlich.
9. Vermietung
Überlässt GB dem Kunden Werkzeuge/Geräte (nachfolgend „Mietobjekt“) zur Benützung auf Zeit, so bleibt das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer ausschliesslich im Eigentum von GB. GB ist über den Standort des Mietobjekts zu informieren.
Das Mietobjekt darf nicht ins Ausland verbracht werden. Die Untervermietung an Dritte ist ohne explizit schriftliche Einwilligung von GB untersagt.
Der Kunde hat die Betriebs- und Wartungsvorschriften von GB einzuhalten und ist nicht berechtigt, selbständig Änderungen (Reparaturen, Einbauten etc.) am Mietobjekt vorzunehmen. Montage und Demontage des Mietobjekts obliegt dem Kunden.
Die Miete beginnt mit Abholung / Versand des Mietobjekts an den Kunden (vgl. bzgl. Transport Ziff. 5 vorstehend). Mit Übergabe des Mietobjekts an den Kunden / den Spediteur / Frachtführer, gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
Der Kunde hat die Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit des Mietobjekts bei Abholung / Empfang analog den Bestimmungen gemäss Ziff. 8 vorstehend zu prüfen.
Das Mietobjekt ist mit Sorgfalt und unter Einhaltung der Betriebsvorschriften und Weisungen von GB zu verwenden und zu unterhalten. Der Kunde ist für den betriebssicheren Zustand sowie den entsprechenden Versicherungsschutz des Mietobjekts verantwortlich.
10. Gewährleistung und Haftung
GB gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Waren frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die ihre sachgemässe Verwendung beeinträchtigen. Als ausdrückliche Zusicherungen gelten im Weiteren nur solche, die in der Offerte ausdrücklich erwähnt werden. Allfällige Zusicherungen erlöschen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Jegliche Gewährleistung oder Haftung von GB für Schäden, die die sachgemässe Verwendung beeinträchtigen und bezüglich derer nicht nachgewiesen werden kann, dass sie auf Material- oder Herstellungsmängel der GB zurückzuführen ist, sind ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der von ihm bei GB bestellten Waren für den vom ihm beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen. Allfällige von GB diesbezüglich erteilte Empfehlungen und Präferenzen sind nicht als Zusicherung zu verstehen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Soweit jedoch Mängel einer beweglichen Ware, das bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werks verursacht haben, beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Für allfällige Ersatzlieferungen oder
Nachbesserungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Vornahme, sofern die Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Leistung bereits verstrichen ist.
Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist und nach fristgerechter Rüge durch den Kunden gemäss Ziff. 8 vorstehend kann GB nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder eine mangelfreie Ersatzleistung liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung mangelhaft, steht dem Kunden bei erheblichen Mängeln das Recht zur Rückabwicklung (Wandlung) oder bei geringfügigen Mängeln, die die
Funktionstüchtigkeit der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen, Minderung des Kaufpreises zu.
Die Haftung von GB ist auf unmittelbare Sach- und Personenschäden beschränkt, die von GB grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit und für weiteren Schaden insbesondere Folgeschäden, wie Produktionsausfall, entgangener Gewinn etc. wird vollumfänglich wegbedungen. In jedem Fall ist ein allfälliger Schadenersatzanspruch auf den Warenwert begrenzt.
Des Weiteren sind Schäden, die durch natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung oder Lagerung, Missachtung von Warenvorschriften, übermässige Beanspruchung, Unachtsamkeit oder aufgrund von Ereignissen entstanden sind, die ausserhalb des Einflussbereichs von GB stehen, von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung, wenn der Mangel auf eine unsachgemässe Montage, auf die Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder Manipulationen seitens des Kunden oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen ist.
11. Vertragsrücktritt
GB ist nach entsprechender Abmahnung berechtigt, ohne jegliche Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihre Leistung zu verweigern, wenn der Kunde die
Leistungserbringung durch Verletzung seiner Mitwirkungspflichten verunmöglicht oder eine vertragsgemässe Leistungserbringung aufgrund anderer vom Kunden zu verantwortenden Gründen nicht möglich ist. GB ist in diesem Fall vom Kunden für die entstandenen Aufwendungen vollständig schadlos zu halten.
12. Eigentumsvorbehalt
GB bleibt Eigentümer der gesamten Lieferung, bis GB die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten hat. Mit Annahme der Lieferung ermächtigt der Kunde GB, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts vorzunehmen. Der Kunde wird die gelieferten Waren auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in Stand halten und zu Gunsten von GB gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern.
13. Immaterialgüterrechte
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung werden keine Immaterialgüterrechte, insbesondere keine Urheberrechte auf den Kunden übertragen. Vervielfältigung, Verbreitung und Nachdruck zum Zwecke weiterer kommerzieller Nutzung sind untersagt.
14. Datenschutz
GB sichert einen sorgfältigen Umgang mit den ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten/Pläne/Spezifikationen sowie der von ihr selbst erfassten Daten zu.
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert, vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Erhebung (Führung von Korrespondenz, Abwicklung von Aufträgen) verarbeitet und während einer Dauer von max. 10 Jahren gespeichert. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Namen, Adresse sowie Daten/Pläne/Spezifikationen werden ggf. an die mit der Herstellung und Lieferung der Ware beauftragten Unternehmen, die sich auch im Ausland befinden können, weitergegeben.
Auf Wunsch hin wird dem Kunden Auskunft über die gespeicherten Daten erteilt. Zudem besteht das Recht auf Datenberichtigung und ein jederzeitiges Widerspruchs- und Widerrufsrecht. Erteilte Einwilligungen können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmässigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird dadurch nicht berührt. Für die Datenverarbeitung, -berichtigung, -sperrung oder -löschung verantwortlich ist GB. Es besteht zudem ein gesetzliches Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
15. Salvatorische Klausel
Enthalten diese AGB eine nichtige oder ungültige Regelung, so hindert dies die Gültigkeit und Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem Vertragsinhalt am ehesten entspricht. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
16. Abtretung
Jegliche Abtretungen oder Verpfändungen von Lieferansprüchen des Kunden sind unzulässig und werden von GB nicht akzeptiert.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von GB. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie unter Ausschluss des CISG.
Mit Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden AGB gelesen und verstanden hat und alle darin aufgeführten und definierten Bedingungen akzeptiert.
Full-Reuenthal, März 2023